Aufgrund des §61a des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalen sind Hauseigentümer verpflichtet, bestehende Abwasserkanäle auf Dichtheit zu prüfen und ggf. sanieren zu lassen. Eine Dichtheitsprüfung muss spätestens bis zum 31.12.2015 vorliegen. Wenn das Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt oder wenn die Entwässerungssatzung der Kommune dieses vorsieht, können auch kürzere Zeiträume und Fristen für eine Dichtheitsprüfung gelten.
Das Service-Center Hausanschluss bietet ihnen einen Komplettservice an. Dieser umfasst nicht nur eine optische Inspektion und Dichtheitsprüfung in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, sondern auch die komplette ingenieurmäßige Planung und Sanierung ihrer Abwasserleitungen, sowie eine umfassende und fachliche Beratung durch einen Zertifizierten Kanalsanierungsberater.